Auch wenn ihr noch keine 18 Jahre alt seid gibt es die Möglichkeit die Halloweennacht zu besuchen.
Dabei gilt es jedoch die Bestimmungen des Jugendschutzes zu beachten:

Jugendliche ab 16 bis unter 18 Jahre

-müssen das Veranstaltungsgelände um 24.00 Uhr verlassen

-nach 24.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines volljährigen Erziehungsbeauftragten - nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars zur Übertragung von Erziehungsaufgaben


Hier finden Sie das Formular zum Download (pdf)