Auch wenn ihr noch keine 18 Jahre alt seid gibt es die Möglichkeit die
Halloweennacht zu besuchen.
Dabei gilt es jedoch die Bestimmungen des Jugendschutzes zu beachten:
Jugendliche ab 16 bis unter 18 Jahre
-müssen das Veranstaltungsgelände um 24.00 Uhr verlassen
-nach 24.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines volljährigen Erziehungsbeauftragten - nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars zur Übertragung von Erziehungsaufgaben